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   OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07   

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https://dejure.org/2008,27433
OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07 (https://dejure.org/2008,27433)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.03.2008 - 10 U 228/07 (https://dejure.org/2008,27433)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. März 2008 - 10 U 228/07 (https://dejure.org/2008,27433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ohne Karenzentschädigung für Subunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 196/02

    Rechtsstellung wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    § 74 Abs. 2 HGB sei nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1864) und des BAG (NJW 1998, 99 f.) anwendbar auf den Beklagten, der Subunternehmer, wie ein freier Mitarbeiter einzustufen und von der Klägerin wirtschaftlich abhängig und deshalb schutzwürdig sei.

    Wegen der Vergleichbarkeit des Schutzbedürfnisses gilt § 74 Abs. 2 HGB darüber hinaus analog für einen freien Mitarbeiter, sofern dieser wirtschaftlich bzw. sozial abhängig ist (BAG, NJW 1998, 99 ff; BGH, NJW 2003, 1864 f.).

    Er stand zur Klägerin in keinem Abhängigkeitsverhältnis, das eine einem kaufmännischen Angestellten im Sinne des 74 Abs. 2 HGB vergleichbare Schutzbedürftigkeit begründet (dazu BGH, NJW 2003, 1864 f.).

    Der BGH formulierte zwar in der Entscheidung (NJW 2003, 1864 ff.), an der sich das Landgericht orientierte, hinsichtlich eines "Subunternehmers", was darauf hindeuten könnte, dass er davon ausging, dass eine Unternehmensstruktur mit mehreren Mitarbeitern nicht schädlich sein könnte.

  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95

    Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    § 74 Abs. 2 HGB sei nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1864) und des BAG (NJW 1998, 99 f.) anwendbar auf den Beklagten, der Subunternehmer, wie ein freier Mitarbeiter einzustufen und von der Klägerin wirtschaftlich abhängig und deshalb schutzwürdig sei.

    Wegen der Vergleichbarkeit des Schutzbedürfnisses gilt § 74 Abs. 2 HGB darüber hinaus analog für einen freien Mitarbeiter, sofern dieser wirtschaftlich bzw. sozial abhängig ist (BAG, NJW 1998, 99 ff; BGH, NJW 2003, 1864 f.).

  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03

    Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei Ausscheiden aus einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Ihre Wirksamkeit hängt davon ab, dass sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten (BGH; NJW 2005, 3061 f.).
  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Urteil durch BGH Entscheidung vom 10.12.2008 - AZ KZR 54/08 - aufgehoben.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt dann lediglich eines von mehreren im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigendes Anzeichen dar (BAG, NZA 1998, 364 ff).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 6 U 38/04

    Qualifizierung des Subunternehmers als wirtschaftlich abhängiger freier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Er war nicht in die Betriebsorganisation der Klägerin eingebunden (insoweit anders die Fälle BGH NJW 2003, aaO, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 119 ff) und nicht einem Arbeitnehmer mit gleitenden Arbeitszeiten gleichgestellt (ebenfalls anders in BGH, NJW 2003, aaO.).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Ist dagegen die Leistungserbringung durch Dritte nahe liegend und gut realisierbar, dann besteht damit für den Vertragspartner ein Gestaltungsspielraum, der mit dem Status eines Arbeitnehmers nicht vereinbar ist und daher der Einordnung des Beschäftigungsvertrages als Arbeitsverhältnis entgegensteht (BAG, NJW 1999, 648 ff).
  • OLG Köln, 23.02.2005 - 27 U 19/04

    Wirksamkeit einer "Kundenschutzklausel" in einen Vertrag mit einem freien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Vielmehr sollte und durfte der Beklagte von ihm geschultes Personal für die gegenüber der Klägerin geschuldeten Tätigkeiten einsetzen (insoweit anders der vom OLG Köln im Verfahren 27 U 19/04 mit Urteil vom 23.02.2005 entschiedene Sachverhalt).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines zwischen einer Ein-Mann-GmbH und einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 10 U 228/07
    Der Beklagte stellte keinen Ein-Mann-Betrieb dar, der mit seiner Person stand und fiel und dem es nicht möglich gewesen wäre, den eigenen Ausfall durch anderweitige Geschäftstätigkeit zu kompensieren (zu einem solchen Fall OLG München, NJW-RR 1998, 393 ff).
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